top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tattoostudio Ascheregen

Inh. Dipl. Ing. Sonja Möbus

Hauptstr. 13, 72827 Wannweil

 

1. Haftungsauschluss

Die Kundschaft ist sich über die Dauerhaftigkeit einer Tätowierung im Klaren, somit auch mit der eventuellen gesellschaftlichen Wirkung oder der Beeinträchtigung des persönlichen ästhetischen Empfindens.

Sie ist sich auch im Klaren über gesundheitliche Risiken, die die Körperverletzung inform von Tattoo oder Piercing mit sich bringen kann wie z.B. der Eintritt von Krankheitserregern in offene Wunden oder allergische Reaktionen auf verwendete Materialien. Deshalb erklärt sie sich auch bereit, die notwendige und vom Tätowierer/Piercer angegebenen Pflegemassnahmen gewissenhaft durchzuführen.

Wir übernehmen daher keine Haftung für Schäden, die aus gesellschaftlicher Abneigung gegenüber Körperschmuck entstehen, oder Schäden, die trotz unserer Tattoostudiohygiene im allergischen Bereich entsehen, oder Schäden, die aufgrund mangelnder Hygiene bei der Nachpflege durch den Kunden entstehen.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Barzahlung

Zahlungen durch den Kunden sind in bar zu tätigen, andere Zahlweisen sind ausgeschlossen.

Ausnahme: Anzahlungen können durch Banküberweisungen getätigt werden.

2.2 Preise

Die Piercingpreise sind den ausliegenden Preislisten zu entnehmen. Piercingschmuckpreise nach Anfrage.

Tattoopreise werden durch den Tätowierer oder das Thekenpersonal als Kostenvoranschlag qualitativ geschätzt. Tatsächliche Preise ergeben sich erst nach der erbrachten Dienstleistung, da erst dann die reellen Dimensionen des Tattoos, somit marktüblicher Wert, Zeit und Materialkosten, feststehen. Die Schulden begleicht der Kunde sofort nach Werkserstellung bar im Tattoostudio. Bei Tätowierungen, die mehr als 1 Sitzung erfordern, zahlt der Kunde nach jeder Sitzung die anfallende Summe.

2.3 Anzahlung

Bei Terminvergabe wird vom Kunden eine Anzahlung geleistet:

Piercinganzahlung 20€, Tattoo 50€ pro gebuchter Stunde.

Die Anzahlungshöhe richtet sich nach eingeplanter Zeit und wird vom Tätowierer bzw. Thekenpersonal erhoben.

Bei Wahrnehmung des Tattoo-/Piercingtermins und erfolgtem Tätowieren/Piercen wird die Anzahlung mit dem Tattoo-/Piercingpreis verrechnet.

Sie wird bei Piercing zu 100% verrechnet.

Beim Tätowieren wird sie zu 100% verrechnet, wenn die vom Kunden gebuchte Zeit der Erstellung der Tätowierung entspricht. Entschliesst sich der Kunde kurzfristig, sein Tattoo wesentlich kleiner zu gestalten als besprochen, und benönigt er somit wesentlich weniger Zeit als er gebucht hat, wodurch dem Tätowierer ein zeitlicher Leerlauf entsteht, kann der Tätowierer die Anzahlung nach eigenem Ermessen nur zu Teilen verrechnen. Der Grund dafür ist, dass die Anzahlung in erster Linie die zeitliche Buchung von Raum und Fachkraft abdeckt. Wird die gebuchte Zeit genutzt, so ist die Raum- und Fachkraftnutzung kostenlos, allein das Werk wird bepreist und die Anzahlung wird verrechnet; wird aber schuldhaft durch den Kunden zeitlich überbucht, hat der Kunde die übrige Raum-/Fachkraftnutzung auch ohne Werk zu zahlen, deswegen kann die Anzahlung nicht oder nur teilweise verrechnet werden.

Bei Nichtwahrnehmung des Termins oder bei nicht fristgerechter Verschiebung/Absage des Termins, verfällt die Anzahlung. Die Frist sind 7 Tage im Normalfall. Bei zwischenzeitlichem Betriebsurlaub des Tattoostudios sind die Frist 7 Tage plus die geschlossenen Tage des Betriebs.

Anzahlungen werden in keinem Fall wieder ausgezahlt. Die Praxis zeigt, dass die Nichtauszahlung der Anzahlungen ein notwendiges Verfahren ist, um ständige Terminfluktuationen durch unentschlossene Kundschaft zu begrenzen. Diese können anderenfalls beträchtlich betriebsschädigend wirken. Zudem werden teilweise bereits vor dem Tattotermin vorbereitende Arbeiten wie Vorlagenerstellung oder Vorlagenrecherche getätigt, die bereits Kosten verursachen.

Bei fristgerechter Absage des Termins werden Anzahlungen als Guthaben notiert und können beim nächsten Termin des Kunden verrechnet werden. Sie sind nicht auf Dritte übertragbar.

3. Gutscheine

Im Tattoostudio können Gutscheine ab 5€ gekauft werden. Diese sind personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar. Die Gutscheine im Papierformat haben keine rechtliche Wirkung. Sie müssen daher nicht vom Kunden zum Piercing-/Tattootermin mitgebracht oder anschliessend entwertet werden. Rechtliche Wirkung hat nur ihre fortlaufende Nummer und der mit dieser Nummer verknüpfte Betrag und Kundenname, bzw. das Gutscheinregister des Studios. Wird ein Gutschein durch erbrachte Piercing-/Tattooleistung verrechnet, so wird dies im Gutscheinregister vermerkt und der Gutschein kann kein 2. Mal verwendet werden.

Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie können nur mit Dienstleistungen / Waren verrechnet werden, werden aber nicht wiederausgezahlt.

 

4. Guthaben

Guthaben, die aus noch bestehenden Anzahlungen oder Vorzahlungen oder Gutscheinen bestehen, werden in der Kundenkartei vermerkt. Sie haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und werden anschliessend gelöscht.

 

5. Nachstechen

Der Kunde hat die Möglichkeit, nach Verheilen des Tattoos eine Nachkontrolle durch den Tätowierer vorzunehmen. Der Tätowierer beurteilt, ob aufgrund heilungsbedingtem Farbverlust Nacharbeiten inform von Nachstechen notwendig sind.

Das Nachstechen ist kostenfrei wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Das Tattoo wurde von einem Tätowierer des Tattoostudio Ascheregens gestochen.

Der Kunde kommt zum Nachstechen innerhalb 1 Jahres nach dem Tattootermin.

Der Kunde hat das Tattoo entsprechend der Pflegeanleitung des Tattoostudio Ascheregens gepflegt.

Das Nachstechen ist kostenpflichtig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Kunde hat den Heilungsverlauf des Tattoos in besonderer Weise gestört, z.B.:

Nicht eingecremt / nicht mit der richtigen Creme behandelt,

das Tattoo mit störenden Substanzen in Kontakt gebracht (Seife, Säure, tierische Absonderungen, ...),

Alkoholkonsum an den Tagen direkt nach dem Tattootermin oder Alkoholdauerkonsum,

Tragen von durch Reibung oder Verunreinigung störende Kleidungs- oder Schmuckstücke,

Einnahme heilungshemmender oder blutverdünnender Medikamente,

Sport, Sauna, Solarium, Sonnenbad, Vollbad o.ä. in der Verheilzeit.

Die nachträgliche Erweiterung eines Tattoos ist keine Nachbesserung im eigentlichen Sinne, sondern eine zusätzliche Dienstleistung. Sie wird deshalb nicht kostenfrei als Nachstechtermin angeboten, sondern muss regulär vom Kunden bezahlt werden.

 

6. Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt vielmehr die gesetzliche Regelung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reutlingen bzw. Pfullingen.

bottom of page